Weiterbildung zur Pflegefachkraft (m/w/d)

Voraussetzungen, Ablauf und Vergütung

Als Beschäftigte der SBO gGmbH mit den Berufsbezeichnungen Pflegefachassistent*in (mit 1-jähriger Ausbildung) und Pflegehelfer*in (ohne Ausbildung) können Sie bei uns die 3-jährige Ausbildung zur Pflegefachkraft absolvieren.

Voraussetzungen

Sie haben keine abgeschlossene Berufsausbildung
oder
Sie haben 4 (oder mehr) Jahre nicht mehr in Ihrem erlernten Beruf gearbeitet

Ablauf

  1. 3-jährige Berufsausbildung (dual)
  2. Der theoretische Teil erfolgt in einer Pflegeschule Ihrer Wahl (z.B. maxQ)
  3. Der praktische Teil erfolgt in den Einrichtungen der der SBO.
  4. Im Rahmen der praktischen Ausbildung erfolgen weitere Einsätze:
    1. im Krankenhaus
    2. im ambulanten Pflegedienst
    3. in der Pädiatrie
    4. in der Psychiatrie

Vergütung

Wenn Sie die über das Qualifizierungschancengesetz (ehemals WeGeBau) in die Ausbildung zur Pflegefachkraft gehen, sind Sie entweder in der Entgeltgruppe P 5 TVöD-B (Pflegehilfskraft ohne Ausbildung) oder in P 6 TVöD-B (1-jährige Ausbildung als Altenpflegehilfskraft) in Ihrer jeweiligen Erfahrungsstufe eingruppiert und sind in Vollzeit bei der SBO beschäftigt.

Nach Beendigung Ihrer Ausbildung erhalten Sie eine einmalige Abschlussprämie in Höhe von 400,- € sowie die Eingruppierung in die Entgeltgruppe P 7 TVöD-B.

Die Stufeneinordnung erfolgt gemäß den Vorschriften des § 16 TVöD-B.

Übernahme

Nach erfolgreicher Beendigung Ihrer Ausbildung garantieren wir Ihnen eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis als Pflegefachkraft in einer Einrichtung der SBO.

Ansprechpartner

Ansprechpartner*in bei Rückfragen ist das Personalmanagement

Sie haben eine Frage oder wünschen Infomaterial zu unseren Häusern? Schreiben Sie uns eine E-Mail.