Als Beschäftigte*r bei der SBO erhältst Du 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr (nach TVÖD).
Deine Urlaubswünsche kannst Du für das Folgejahr in einem Urlaubsplan angeben. Die Verteilung erfolgt innerhalb einer Urlaubsbesprechung im gemeinsamen Konsens mit Deinen Kolleg*innen in der Einrichtung.
Für Nachtarbeit, Wechselschichten und Schichtarbeit erhältst Du zu Deinen 30 Urlaubstagen weiteren Zusatzurlaub.
Zum Beispiel jeweils +1 Tag Urlaub zusätzlich für:
je zwei zusammenhängende Monate in Wechselschicht
je vier zusammenhängende Monate in Schichtarbeit
Wir gewähren 5 Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr.
Du hast die Möglichkeit, Deinen Anspruch von zwei Kalenderjahren zusammenzufassen.
Du kannst einen begründeten Antrag auf unbezahlten Sonderurlaub bei der Personalabteilung stellen (z.B. bei Fortbildung, Studium, Promotion, Betreuung von Kindern, pflegebedürftigen Angehörigen, politisches Mandat).
Unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts sowie Sonderzahlungen kann der Antrag nach Ermessen des Arbeitgebers gewährt werden.
Weitere Informationen findest Du in § 28 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD).
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